Der Landfriedensbruch in Osterweddingen im Sommer 1914

Der Landfriedensbruch in Osterweddingen im Sommer 1914

oder wie mit den Schüssen von Osterweddingen der Erste Weltkrieg begann

Von Kuno Wolff, bearbeitet von Dietrich Wolff und Guido Skirlo

Quelle: Jahresschrift der Museen des Landkreises Börde, 2014, Seiten 101-107

 

Während Ende Juli 1914 das alte Europa dem großen Krieg entgegentaumelte, spielten sich in Osterweddingen für das wilhelminische Deutschland unerhörte Ereignisse ab. Der spätere Altenweddinger Apotheker Kuno Wolff (1902-1989) erlebte sie als 12-jähriger Junge und hielt sie später in seinen Lebenserinnerungen fest:

Osterweddingen, mein Heimatort, war um 1914 eine Landgemeinde von ca. 1600 Einwohnern. Die Nähe zu Magdeburg ließ das Dorf immer mehr zu einer Wohngemeinde für viele Pendler werden, die in der aufblühenden Industrie der nahen Stadt Arbeit fanden. Die Möglichkeit, ein eigenes Grundstück und eine eigene Ackerparzelle zu besitzen, galt wohl als Sicherheit in Krisenzeiten und bei Arbeitslosigkeit und band so die Menschen an das Dorf. Diese sogenannten „Buckaugänger“, meist gut verdienende Facharbeiter in den Fabriken, bestimmten immer mehr die Bevölkerungsstruktur.

Die Landwirtschaft der Gemeinde mit ihrer ca. 5000 Morgen großen Nutzfläche hatte sich immer mehr auf die Arbeitskraft billiger Wanderarbeiter orientiert, die in den arbeitsarmen Wintermonaten den Lohnfonds der Betriebe nicht belasteten, außerdem für den Gutsbesitzer bequemer zu lenken waren, da sie nicht von sozialdemokratischen Ideen der Fabrikarbeiter beeinflusst wurden. Drei landwirtschaftliche Großbetriebe bewirtschafteten mehr als 3000 Morgen, während der Rest der Feldmark zu einem großen Teil von auswärtigen Grundbesitzern genutzt wurde. Nur ein kleinerer Teil der Flächen wurde von Mittelbetrieben, einer ganzen Anzahl von Kleinbauern, Gärtnereien und Nebenerwerbsbetrieben bearbeitet. Einer der drei Großbauern, der Gutsbesitzer Hermann Rusche, war auch langjähriger Amtsvorsteher im Orte und hatte als Repräsentant des konservativen Flügels gegen die linksorientierten Industriearbeiter keinen leichten Stand. Schon aus diesem Grunde war er bei einem Großteil der Bevölkerung nicht sonderlich beliebt. Das bestehende Dreiklassenwahlrecht in Preußen und die miserable Bezahlung der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte hatten im Dorf jenen Zustand politischer Spannungen noch verstärkt, den wir zum Verständnis der nachstehenden Ereignisse berücksichtigen müssen. Außerdem war Rusche der Hauptjagdpächter der Gemeindeflur. Er betrieb das Waidwerk mit großem Eifer und einem gewissen Fanatismus, der sich auch auf seinen Jagdaufseher Kramer übertragen hatte. Besonders unduldsam waren Jagdpächter und -aufseher gegen alles, was nach Wildfrevel oder Wilddieberei aussah. Eine verständliche Einstellung, denn die Jäger waren auch leidenschaftliche Heger des Wildbestandes. Die in der Feldflur angelegten Waldstreifen und die Parkanlage mit Fasanerie sind Beweise dafür. Schon in alten Zeiten hatten Fürsten und Junker das Privileg des Jagdrechtes für sich gesichert und ließen es durch ihre Forstbeamten oder Jagdaufseher gegen Wilddieberei notfalls auch mit der Waffe verteidigen. Solche historisch gewachsenen Traditionen führten letztendlich zu den Geschehnissen jenes Julitages 1914, von dem im Folgenden berichtet werden soll.

Die Menschen jener Tage waren noch nicht wie heute durch Rundfunk und Fernsehen über das weltpolitische Geschehen so gründlich und täglich informiert. Doch der Thronfolgemord von Sarajewo am 28. Juni 1914 hatte durch die Schlagzeilen in allen Zeitungen auch den politische uninteressierten Menschen auf dem Dorfe erreicht. Extrablätter verbreiteten die Nachrichten und schufen einen gewissen Erregungszustand, in dem die Menschen heftiger und schneller reagierten als normal. Es lag jedenfalls etwas in der Luft.

Von jener Atmosphäre politischer Spannung wusste der Sohn des Obstpächters Heinrich Held sicher nichts, als er sich mit seinem Vorderlader bewaffnet zum Stareverscheuchen auf den Weg zu den großen Süßkirschenbäumen an der Chaussee nach Sülldorf machte. Auf der Seite nach Langenweddingen erregten mehrere Schwärme verwilderter Tauben, sogenannter „Pottflüchter“, auf einem großen Erbsenfeld seine Aufmerksamkeit. Er hatte wohl überlegt, wie schön es wäre, wenn er jetzt ein paar Tauben mit seiner Schrotflinte erlegen und seiner Mutter mit nach Hause bringen könnte. Mit solchen Gedanken beschäftigt, betrat er das Erbsenfeld, auf dem ihm plötzlich aus einem Versteck kommend der Jagdaufseher Kramer gegenüberstand. Der Kramer war als Ortsfremder mit den Gesichtern der Familien des Dorfes nicht so sehr vertraut, so dass er annahm, den Bruder des hier mit dem Gewehr vor ihm stehenden Hermann Held, nämlich Robert, vor sich zu haben. Von diesem wusste Kramer, dass er gelegentlich mal einen Hasen umgelegt hatte. Wahrscheinlich hat der Feldhüter ihn auf diesen Verdacht hin zur Rede gestellt, was dieser mit gutem Gewissen abstreiten konnte, wo doch sein Bruder Robert gemeint war.

Kramer hat dann in der Vernehmung angegeben, von dem vermeintlichen Wilderer mit der Waffe bedroht worden zu sein, so dass er aus Notwehr zuerst schießen musste. Leider war dieser verhängnisvolle Schuss tödlich. Die Schreckensnachricht von dem furchtbaren Ereignis ging im Lauffeuer alarmierend durch das Dorf. Der Volkszorn gegen den ohnehin unbeliebten Jagdaufseher, einen wortkargen und finsteren Mann, war groß, wobei die Schuldfrage eigentlich gar keine Rolle spielte. Die Sympathie der Bevölkerung war von vornherein  bei der betroffenen Familie Held. Vater Heinrich Held war als Obsthändler und Fischhändler, wenn er mit seinem kleinen Pferd und Wagen Heidelbeeren und Heringen anpreisend durch das Dorf fuhr, eine gern gesehene Abwechslung im Alltag. Er schloss mit seinem kleinen Handel auch eine Bedarfslücke  und hatte als Osterweddinger Original durch sein unverfälschtes Platt und seine etwas großmäulige Art stets die Lacher auf seiner Seite. Was den auf so grausame Weise ums Leben gekommenen Sohn Hermann betraf, so war dieser als besonders talentierter Turner auf den damals so beliebten Turnfesten einer der großen Favoriten des Dorfes. Erst am letzten Sonntag hatte er in Altenweddingen als einer der Besten geglänzt.

Abb. 1: Rusches Hof, Amtsvorsteher Hermann Rusche mit seinen Söhnen

Das jetzt einsetzende große Rätselraten in Osterweddingen und Umgebung drehte sich um die Fragen, ob denn Feldtauben überhaupt jagdbares Wild wären und wenn sie geschossen würden, man sich damit des Wildfrevels schuldig gemacht hätte. Der spätere langjährige Bürgermeister des Ortes, Robert Sandring (1897-1981), wollte sich noch erinnern, dass in der Gerichtsverhandlung festgestellt wurde, Held hätte gar nicht geschossen. Wie es mit der behaupteten Notwehr des Jagdaufsehers aussah, ist sicher nicht zu klären gewesen, denn außer Kramer und dem Erschossenen war ja kein Zeuge vorhanden.

Das folgende Geschehen nahm nun einen sehr turbulenten Verlauf. Die Tatsache, dass die Familie Held stark in die Sozialdemokratie des Dorfes integriert war, ließ die Angelegenheit zum Politikum anschwellen, das entsprechend weitgreifende Konsequenzen zeigte.

Soweit die von Kuno Wolff geschilderte Vorgeschichte. Doch was führte zu den folgenden Ereignissen, die in einem Blutbad mit mehreren Schwerverletzten und der Verhaftung von sieben angesehenen Osterweddinger Bürgern wegen Landfriedensbruch gipfelten? Für Unmut und eine sich im Laufe des Tages steigernde Empörung hatte die (Un-)Tätigkeit der Staatsanwaltschaft gesorgt, die Kramer und zwei Zeugen zwar vernommen, aber den Jagdaufseher nach erfolgtem Verhör, bei dem dieser angab, dass er in Notwehr gehandelt habe, zunächst auf freiem Fuße beließ (1). Daraufhin berief der Bürgerverein des Ortes „[…] zum Abend eine Versammlung ein, in der

Abb.2: Materialwarenhandlung Hermann Sandring

stürmisch die Verhaftung des Kramer gefordert wurde. Die Mehrzahl der Versammlungsbesucher stürmte davon, um diese Forderung dem Amtsvorsteher mitzuteilen. […] Die aufgeregte Menge ging in Worten mit ihrem Ortsoberhaupt nicht zimperlich um. Schließlich schrieb der Amtsvorsteher den Haftbefehl. Jetzt nahm die nächtliche Tragödie ihren Anfang. Der beinahe 70jährige Gemeindediener schritt, hinter sich die aufgeregte Menge, zur „Verhaftung“ des Kramer. Wenn nun Kramer gutwillig gefolgt wäre, hätte ihn der greise Sicherheitsbeamte schützen können? Es war deshalb begreiflich, dass er rief: „Ich gehe heute nicht mit!“ Und daß in seinem Hirne der Gedanke an das Gewehr zuerst aufzuckte, ist auch natürlich. So knallten die Schüsse, und die Opfer wälzten sich in ihrem Blute […]“ (2). Mehrere Männer wurden verletzt. Sie hatten meist Bauch- und Brustschüsse erhalten; bei einem bestand Lebensgefahr. Eingeliefert in das Sudenburger Krankenhaus (heute Uniklinik Magdeburg) wurden der Dreher Albert Voigtländer, der Schlosser Hermann Sandring, der Dreher Hermann Remme und der Arbeiter Paul Machut (2).

Am nächsten Morgen wurden Kramer und sein Sohn, ein Unteroffizier, der auf Urlaub weilte und im Verdacht stand, an der nächtlichen Schießerei beteiligt gewesen zu sein, verhaftet. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft konzentrierten sich aber im Laufe des Donnerstags auf die Ereignisse des vorangegangenen Abends. Das eigenmächtige Vorgehen der Bevölkerung wurde als Landfriedensbruch angesehen und führte zur Verhaftung von sieben Personen, die an der Versammlung teilgenommen hatten. Wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch wurden festgenommen und in das Untersuchungsgefängnis in Magdeburg überführt: der Arbeiter Gustav Greye, der Handelsmann Karl Koch, der Dachdecker Andreas Lossier, der Schlosser Hermann Freytag, der Former Robert Probst, der Dachdecker Paul Wolff und der

Gruppenbild mit Hermann Freitag und Paul Wolff (vorn rechts), um 1930

Arbeiter Friedrich Stockmann (4). Karl Koch war der Vorsitzende des Bürgervereins Osterweddingen, Paul Wolff Mitglied des Vereins. Die Verhafteten wurden am Morgen des Freitags in das Büro des Amtsvorstehers beordert, wo man ihnen erklärte, dass sie verhaftet seien. Anschließend wurden sie mit vom Polizeipräsidium gestellten Kraftwagen nach Magdeburg transportiert. Eine Menge von 40-50 Personen sah in gedrückter Stimmung der Abfahrt der Verhafteten zu (5). Die Volksstimme kommentierte dazu: „Das gießt Öl in die Gluten! Die Bevölkerung wird sich sagen: schließlich wird Kramer wegen Notwehr freigesprochen und die „Rädelsführer“ des Landfriedensbruchs fliegen ins Gefängnis oder gar ins Zuchthaus. Das wird die Aufregung gewaltig steigern!“ (6).

Soweit die Rekonstruktion der Ereignisse anhand der Presseveröffentlichungen.Zu diesen fügte Kuno Wolff aus seiner Erinnerung folgendes zur Ergänzung und Berichtigung hinzu:

Der erwähnte Bürgerverein, politisch der damaligen demokratischen Partei zuzuordnen, hatte auf Drängen seiner Mitglieder am Abend des 22. Juli zu einer Protestversammlung im Saal des „Goldenen Löwen“ aufgerufen. Die Bevölkerung war darüber empört, dass Kramer sich noch auf freiem Fuß befand, obwohl die angegebene Notwehrhandlung keineswegs bewiesen war und es sich nach Meinung der Mehrheit um eine unverzeihliche Affekthandlung eines sich beleidigt fühlenden Flur- und Jagdaufseher handelte. Auf der Versammlung, in der auch mein Vater Paul Wolff gesprochen hatte, wurde eine Resolution verfasst, die den Amtsvorsteher, der als solcher die Polizeigewalt im Ort hatte, veranlassen sollte, die Verhaftung Kramers zu verfügen, auch wenn dieser sein persönlicher Angestellter war und wohl glaubte, in Rusches Interesse gehandelt zu haben.

Die Wogen der Empörung müssen im Versammlungsraum recht hoch geschlagen sein; so wurde eine sofortige Überbringung der Resolution beschlossen. Rusche saß, wie oft bei seinem abendlichen Schoppen in der Veranda vor der Gastwirtschaft Nesemann am Teich, als eine aufgebrachte Menge ihm die Forderung nach sofortiger Verhaftung des Beschuldigten vorlegte. Ich kann mir denken, dass er darüber nicht besonders erfreut war und sich nicht sofort entschlossen zeigte, dieser Nötigung Folge zu leisten. Die Menge soll eine drohende Haltung angenommen haben, ja es soll sogar zu einer Bedrohung mit einem Bierseidel gekommen sein. Erst dann unterschrieb Rusche den Haftbefehl, der durch den Gemeinde- und Polizeidiener Heinemann ausgeführt werden sollte.

Mit Heinemann an der Spitze zog die Menge nun zur Wohnung Kramers in den nahe gelegenen Hemmsack. Am Ende dieser Sackgasse lag das Haus Kramers, ein festes einstöckiges Haus mit kleinen Fenstern, wie sie die um 1800 erbauten kleinen Kossatenhöfe in dem der Straße zugewandten Giebel besaßen. Was sich nun in dieser Nacht um das Grundstück Kramers herum abgespielt hat, wird wohl schwer zu klären sein. Wie schon die diversen Zeitungsberichte, widersprechen sich auch die mir mündlich übermittelten Informationen über die Geschehnisse der Nacht. Wer hat zuerst geschossen? Das ist eine der wesentlichen Fragen, die nicht geklärt ist. Wohl scheinen die Steinwürfe in das Kramersche Haus zu beweisen, dass eine Bedrängnis und die daraus resultierende Verteidigung das Verhalten des Feldhüters erklärlich machen. Doch wenn schon schießen, warum dann gezielt und mitten in die Menschenmenge hinein? Immerhin waren ja vier Schwerverwundete zu beklagen. Ist dieser leichtfertige Umgang mit der Schußwaffe gegen Menschen nicht ein Zeichen für die Unberechenbarkeit Kramers im Umgang mit Waffen, die ihm eigentliche doch für ganz andere Zwecke zur Verfügung standen?

Wie reagiert nun der Rechtsstaat wilhelminischer Prägung auf diese brüske Herausforderung der Osterweddingeer Bevölkerung mit ihrem gewaltsamen Eingriff in das Rechtsgeschehen bei einem Verbrechen, das das Leben eines jungen hoffnungsvollen Arbeitersohnes zerstörte? Die Suche nach den Rädelsführern erschien das Naheliegende, und so wurden dann auch die genannten sieben Personen verhaftet. Unter ihnen befand sich der bekannteste Sozialdemokrat des Ortes, Hermann Freitag, nach dem später die LPG Osterweddingen benannt wurde. Mein Vater, dessen Beruf in der Zeitungsnotiz fälschlicherweise mit „Dachdecker“ angegeben wurde, beruht wohl auf einem Hörfehler- Techniker / Dachdecker; wurde als der einzige „Intelligenzler“ unter den in Haft genommenen Männern vom Untersuchungsrichter als der geistige Inspirator der gesamten Affäre bezeichnet und hätte wohl eine sehr empfindliche Bestrafung zu erwarten gehabt. Immerhin handelte es sich nach Ansicht des Staatsanwaltes bei den turbulenten Ereignissen am späten Abend des 22. Juli um eine Delikt, das als Landfriedensbruch vom Strafgesetzbuch § 125 mit Gefängnis nicht unter drei Monaten für die Teilnehmer einer solchen Aktion und für die Anstifter mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren geahndet werden konnte.

Da sich die Bedrohung gegen den bei den Behörden in hohem Ansehen stehenden deutschnationalen Amtsvorsteher, also gegen den Polizeigewaltigen des Ortes richtete, hatte die Angelegenheit auch eine starke politische Bedeutung, die sich bei der Bemessung des Strafmaßes mit Sicherheit nachteilig für die Betroffenen hätte auswirken können. Doch der Erste Weltkrieg überschattete mit seinen Turbulenzen die Ereignisse der Osterweddinger Affäre. Welch ein Glücksumstand in diesem Falle! Am 2. August erfolgte die allgemeine Mobilmachung. Auf Grund einer allgemeinen Amnestie durch den Kaiser verfügte man in den ersten Augusttagen die Freilassung der Inhaftierten. Die Erklärung Wilhelms II.: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche“ nahm auch diesem Ereignis seine politische Brisanz. Mein Vater und die übrigen sechs Osterweddinger kehrten aus dem Untersuchungsgefängnis nach Hause zurück. Die Situation, als meine Mutter und ich den Papa aus dem Gefängnis in Sudenburg abholen durften und wir drei gemeinsam zu Fuß nach Osterweddingen marschierten, ist mir in deutlicher Erinnerung geblieben. Auch die Verletzten wurden bald aus dem Krankenhaus entlassen. Das gesamte Verfahren wurde niedergeschlagen und kam nie zur Verhandlung. So blieb es auch im Dunkel, ob Kramer in beiden Fällen in Notwehr gehandelt hatte. Doch der Osterweddinger Volksmund sagte später mit einem Blinzeln in den Augen: „Der Erste Weltkrieg hat mit den Schüssen von Osterweddingen begonnen!“


1 Vgl. Hadmerslebener Zeitung, 25.07.1914.
2 Volksstimme. 25.Jg. Nr. 170, 24.7.1914, S.9. Die Volksstimme erschien immer abends mit dem Datum des folgenden Tages.
3 Die Namen Hermann Sandring und Albert Voigtländer finden sich auf den Gedenktafeln des Osterweddinger Kriegerdenkmals für die Opfer des Ersten Weltkrieges.
4 Vgl. Volksstimme, 25.Jg.Nr. 171, 25.7.1914, S.15.
5 Vgl. Hadmerslebener Zeitung 29.7.1914.
6 Volksstimme, 25.Jg. Nr. 171, 25.7.1914, S.15.